Kosten
Gesetzlich versicherte Patienten
Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vor, die auch kieferchirurgisch korrigiert werden muss, oder eindeutig auf die Zahnstellung zurückzuführende Kiefergelenksprobleme.
Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen. Bestimmte Leistungen, wie nahezu unsichtbare Brackets, eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks, Bögen aus besonderen Materialien und die Gattflächenversieglung übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht. Diese außervertraglichen Leistungen tragen Sie in jedem Fall privat.
Steuern
Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der so genannte Freibetrag überschritten, die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.
Privat versicherte Patienten
Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.
Finanzierungen und Ratenzahlungen
Unsere Rechnungen werden über die Abrechungsgesellschaft MEFA ausgestellt. Durch diese Zusammenarbeit ist es uns möglich, Ihnen Ratenzahlungen für Quartalsrechnungen sowie professionelle Finanzierungen für kieferorthopädische Behandlungen anzubieten. Für Rückfragen stehen Ihnen die MEFA als auch wir jederzeit zur Verfügung.
www.medical-factoring.de
Wann wird bezahlt?
Der reguläre Weg ist die Rechnungsstellung immer am Quartalsende über die Leistungen, die in diesem Zeitraum erbracht wurden. Es gibt auch die Möglichkeit der Finanzierung, dann werden monatliche Raten per Lastschriftverfahren eingezogen. Bitte fragen Sie uns auch nach individuellen Zahlungsvarianten.
Ratenzahlungen
Über unsere Abrechnungsgesellschaft PVS-MEFA sind wir in der Lage, unseren Patienten attraktive Ratenzahlungsmodelle anzubieten. Ratenzahlungen für eine gesamte Behandlung, aber auch für einzelne Rechnungen sind bis zu 6 Monaten zinsfrei. Darüber hinaus entscheidet die Finanzierungslänge über die Höhe der Zinskosten.
Sie haben von uns bereits eine Preiskalkulation bekommen? Dann berechnen Sie doch Ihre Ratenhöhe mit dem Teilzahlungsrechner:
www.pvs-mefa.de/teilzahlungsrechner.html
Längere Laufzeiten können direkt bei der PVS-MEFA telefonisch erfragen unter: Telefon 07731 - 9901-0 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Noch offene Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an unsere Mitarbeiter und Ärzte, wir beantworten Ihre Fragen umgehend.
Sehr gerne können Sie uns auch telefonisch unter 030 – 76 76 60 30 Werktags von 9-19 Uhr erreichen.
