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ADENTICS
Berlin - Mitte
Öffnungszeiten
Mo 09:00 bis 19:00 Uhr
Di 09:00 bis 18:00 Uhr
Mi 09:00 bis 19:00 Uhr
Do 09:00 bis 19:00 Uhr
Fr 09:00 bis 17:30 Uhr
ADENTICS
Blankenfelde - Mahlow
Öffnungszeiten
Mo 09:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 19:00 Uhr
Di 09:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 19:00 Uhr
Mi 11:00 bis 17:00 Uhr
Do 09:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 19:00 Uhr
ADENTICS
Berlin - Lichtenrade
Öffnungszeiten
Mo 09:00 bis 19:00 Uhr
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ADENTICS
Teltow
Öffnungszeiten
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ADENTICS
Schulzendorf
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ADENTICS
Berlin - Tegeler Hafen
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14:00 bis 19:00 Uhr
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ADENTICS
Berlin - Karow
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ADENTICS
Berlin - Lichtenberg
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BEI ADENTICS | Kosten und Finanzierung

Gesetzlich versicherte Patienten

Das sollten Sie wissen

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vor, die auch kieferchirurgisch korrigiert werden muss.

Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen.

Bestimmte Leistungen, wie nahezu unsichtbare Brackets, eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks, Bögen aus besonderen Materialien und die Glattflächenversieglung übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht. Diese sogenannten Mehr- und Zusatzleistungen werden individuell gewählt und privat berechnet.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten folgende zwei Rechnungen:

  1. Eine Kassenrechnung jeweils zum Quartalsende mit einem ausgewiesenen Versichertenanteil von 20 % (beim zweiten Kind 10%). Dieser muss zunächst vom Versicherten selbst getragen und an unseren Abrechnungspartner Health AG überwiesen werden. Nach erfolgreich beendeter Behandlung wird er von der Krankenkasse zurückerstattet.
  2. Eine Privatrechnung für gewählte Mehr- und Zusatzleistungen, sobald die jeweiligen Leistungen erbracht wurden. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet.

Unser Tipp: Rückerstattung Ihrer Eigenanteile

Die Kassenquartalsabrechnung muss für die Rückerstattung aufgehoben werden und nach erfolgreichem Abschluss bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Unser Tipp: Ratenzahlung

Für die Mehr- und Zusatzleistungen bieten wir Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlung an.

Unser Tipp: Steuerliche Absetzbarkeit der Behandlung

Die kieferorthopädische Behandlung gilt als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung, daher können die Kosten unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

Unser Tipp: Private Zahnzusatzversicherungen

Private Zahnzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif die Kosten für diese Mehr- und Zusatzleistungen.

Privat versicherte oder Selbstzahlende Patienten

Gut zu wissen
Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.

Viele private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen – je nach Tarif – die Kosten einer Invisalign-Behandlung ganz oder teilweise.

Privat versicherte oder selbstzahlende Patienten erhalten Ihre Rechnungen wie folgt:

  • Sie erhalten jeweils eine Rechnung zum Quartalsende.
  • Die Rechnungen sind nach Erstellung mit dem jeweiligen Zahlungsziel fällig, unabhängig davon, ob die privaten Versicherungen und Beihilfestellen rechtzeitig erstatten, oder nicht.

Falls es zu Verzögerungen in der Erstattung durch Ihre Versicherung bzw. Beihilfestelle kommt:

  • Für jede Rechnung kann über unsere Abrechnungsgesellschaft Health AG eine individuelle zinsfreie Ratenzahlung vereinbart werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis auf Ihrer Rechnung. Mit den beigefügten Login-Daten können Sie bequem Ihre Ratenzahlung wählen.
  • Für selbstzahlende Patienten bieten wir die zinsfreie Ratenzahlung der Gesamtkosten über 36 Monate an (ADENTICS TOP 36 Programm). Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch möglichst noch vor der Behandlung umgehend mit.

Zahlungsmöglichkeiten & Finanzierung

Zahlung nach Leistungserbringung/ Quartalsabrechnung
Patientinnen und Patienten bei ADENTICS erhalten ihre Rechnungen am Quartalsende über die jeweils erbrachten Leistungen. Die Zahlung erfolgt üblicherweise direkt nach Rechnungsstellung.

Individuelle Einzelleistungen können bequem per EC-Karte direkt in der Praxis bezahlt werden.
Ratenzahlung
Über unsere Abrechnungsgesellschaft Health AG sind wir in der Lage, unseren Patienten attraktive Ratenzahlungsmodelle anzubieten. Für jede Rechnung kann über unsere Abrechnungsgesellschaft Health AG eine individuelle Ratenzahlung vereinbart werden – sowohl für einzelne Rechnungen als auch für eine gesamte Behandlung. Darüber hinaus entscheidet die Finanzierungslänge über die Höhe der Zinskosten.
ADENTICS Top36 Finanzierung
Mit unserem exklusiven ADENTICS Top 36 Programm sind Selbstzahlerbehandlungen bei ADENTICS sogar bei Laufzeiten bis zu 36 Monaten zinsfrei möglich und lassen sich komfortabel in gleichbleibenden Monatsraten begleichen.

Mehr Informationen erhalten Sie bei unserem Finanzpartner der Health AG.
Wann wird bezahlt?
Der reguläre Weg ist die Rechnungslegung immer zum Quartalsende nur über die Leistungen, die bis zu diesem Zeitraum erbracht wurden. Es gibt auch die Möglichkeit der Finanzierung, dann werden feste monatliche Raten per Lastschriftverfahren eingezogen. Bitte fragen Sie uns auch nach individuellen Zahlungsvarianten.
Noch offene Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an unsere Mitarbeiter und Ärzte, wir beantworten Ihre Fragen umgehend.

Sehr gerne können Sie uns auch telefonisch zu den Praxiszeiten erreichen:

Steuerliche Absetzbarkeit von kieferorthopädischen Behandlungen

Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten, die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Erfahren Sie hier mehr über die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.

Echter Service ADENTICS & Health AG

Bei Fragen ist der freundliche Patientenservice der Health AG Für Sie da!
Das Patientenportal der Health AG bietet Ihnen folgende Funktionen:
  • Gesamtbetrag direkt bezahlen
  • Ratenzahlung online einrichten
  • Download Quartalsabrechnungen – auch nachträglich
  • Rechnungsduplikate
  • Zahlungsaufschub aktivieren
  • Zahlungsbestätigung anfordern
Die Vorteile für Sie sind:
  • Bei der Health AG können Sie Ihre Rechnung zinsfrei, unbürokratisch und bequem in Raten zahlen.
  • Der freundliche Patientenservice unseres Finanzdienstleisters ist bei Fragen gerne für Sie da.
  • Sie können Ihre Anfragen auch jederzeit online im Patientenportal der Health AG stellen. Die Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit Ihrer Rechnung.
Erstattungsservice
Gerade die modernsten Behandlungsmethoden werden von privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen manchmal nur teilweise erstattet. Hier leistet die Health AG Hilfestellung und prüft, ob Rechnungskürzungen begründet sind und reagiert mit einer sachlich-neutralen Stellungnahme, um eine Nacherstattung für Sie zu erwirken.

Finden Sie mit der WaizmannTabelle die passende Zahnzusatzversicherung für sich und Ihre Kinder.

Über die untenstehenden Links gelangen Sie direkt zur WaizmannTabelle.

Was ist die WaizmannTabelle?

Die WaizmannTabelle ist ein unabhängiges Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen. Sie wurde 1995 von Hans Waizmann entwickelt, um Transparenz im Versicherungsdschungel zu schaffen.

Anhand des sogenannten WaizmannWerts bewertet die Tabelle über 200 Tarife objektiv nach ihrer durchschnittlichen Erstattungsleistung. Auch Einschränkungen und versteckte Kosten werden klar aufgezeigt.

Für Familien bietet der KFO-Wert eine wertvolle Orientierung bei kieferorthopädischen Leistungen für Kinder.

Gut zu wissen

Kieferorthopädische Kosten können steuerlich absetzbar sein

Was viele nicht wissen: Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

1. Welche Kosten zählen dazu?

Zum Beispiel Eigenanteile für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Medikamente, Therapien oder Fahrtkosten zu Behandlungsterminen.

2. Wann lohnt es sich?

Wenn die Kosten nicht vollständig von der Krankenkasse oder Versicherung übernommen werden und die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wird.

3. Wovon hängt die Grenze ab?

Die zumutbare Belastung richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Erst der Betrag oberhalb dieser Grenze kann steuerlich berücksichtigt werden.

Beispielrechnung & Tipps

Unser Tipp

  • Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
  • Tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung unter „außergewöhnliche Belastungen“ ein.

Beispielhafte Rechnung für eine Familie mit zwei Kindern:

Jahreseinkommen:
40.000 €
Behandlungskosten:
3.000 €
Zumutbare Belastung:
3 % = 1.200 €
Steuerlich absetzbarer Betrag:
3.000 € – 1.200 € = 1.800 €

Berechnung der zumutbaren Belastung

Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von Ihrem Einkommen sowie Ihrer familiären Situation ab. Sie wird als prozentualer Anteil Ihres Jahreseinkommens berechnet:

Jahreseinkommen bis 15.340 €
  • Ohne Kinder: 5 %
  • Mit 1–2 Kindern: 2 %
  • Mit 3 oder mehr Kindern: 1 %
Jahreseinkommen bis 15.340 € bis 51.130 €
  • Ohne Kinder: 6 %
  • Mit 1–2 Kindern: 3 %
  • Mit 3 oder mehr Kindern: 1 %
Jahreseinkommen bis über 51.130 €
  • Ohne Kinder: 7 %
  • Mit 1–2 Kindern: 4 %
  • Mit 3 oder mehr Kindern: 2 %

Hinweis: Erst der Teil Ihrer tatsächlichen Behandlungskosten, der über dieser Grenze liegt, kann steuerlich geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit Behandlungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Medizinische Notwendigkeit

Die Behandlung muss medizinisch begründet und notwendig sein.

Eigenanteil

Absetzbar ist nur der Teil der Kosten, den Sie selbst tragen – also nicht der Anteil, der von Krankenkasse oder Versicherung übernommen wird.

Zumutbare Belastung

Kosten wirken sich steuerlich erst aus, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Diese Grenze richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.

Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

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  • BERLIN - MITTE
    Leipziger Platz 7, 10117 Berlin
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  • BERLIN - LICHTENRADE
    Goltzstraße 39, 12307 Berlin
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    Schloßstraße 26, 13507 Berlin
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    Bucher Chaussee 5, 13125 Berlin
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    Möllendorffstr. 104/105, 10367 Berlin
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    Am Bahnhof 4, 15831 Mahlow
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  • SCHULZENDORF
    Richard-Israel Str. 3, 15732 Schulzendorf
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