
Kieferorthopädie Kosten & Finanzierung
Wir möchten, dass Sie informiert sind.
Gesetzlich versicherte Patienten

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten folgende zwei Rechnungen:
- Eine Kassenrechnung jeweils zum Quartalsende mit einem ausgewiesenen Versichertenanteil von 20 % (beim zweiten Kind 10%). Dieser muss zunächst vom Versicherten selbst getragen und an unseren Abrechnungspartner Health AG überwiesen werden. Nach erfolgreich beendeter Behandlung wird er von der Krankenkasse zurückerstattet.
- Eine Privatrechnung für gewählte Mehr- und Zusatzleistungen, sobald die jeweiligen Leistungen erbracht wurden. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet.
Unser Tipp: Rückerstattung Ihrer Eigenanteile
Unser Tipp: Ratenzahlung
Unser Tipp: Steuerliche Absetzbarkeit der Behandlung
Unser Tipp: Private Zahnzusatzversicherungen
Privat versicherte oder Selbstzahlende Patienten

Gut zu wissen
Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.Viele private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen – je nach Tarif – die Kosten einer Invisalign-Behandlung ganz oder teilweise.
Privat versicherte oder selbstzahlende Patienten erhalten Ihre Rechnungen wie folgt:
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Sie erhalten jeweils eine Rechnung zum Quartalsende.
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Die Rechnungen sind nach Erstellung mit dem jeweiligen Zahlungsziel fällig, unabhängig davon, ob die privaten Versicherungen und Beihilfestellen rechtzeitig erstatten, oder nicht.
Falls es zu Verzögerungen in der Erstattung durch Ihre Versicherung bzw. Beihilfestelle kommt:
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Für jede Rechnung kann über unsere Abrechnungsgesellschaft Health AG eine individuelle zinsfreie Ratenzahlung vereinbart werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis auf Ihrer Rechnung. Mit den beigefügten Login-Daten können Sie bequem Ihre Ratenzahlung wählen.
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Für selbstzahlende Patienten bieten wir die zinsfreie Ratenzahlung der Gesamtkosten über 36 Monate an (ADENTICS TOP 36 Programm). Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch möglichst noch vor der Behandlung umgehend mit.
Zahlungsmöglichkeiten & Finanzierung
Zahlung nach Leistungserbringung/ Quartalsabrechnung
Individuelle Einzelleistungen können bequem per EC-Karte direkt in der Praxis bezahlt werden.
Ratenzahlung
ADENTICS Top36 Finanzierung
Mit unserem exklusiven ADENTICS Top 36 Programm sind Selbstzahlerbehandlungen bei ADENTICS sogar bei Laufzeiten bis zu 36 Monaten zinsfrei möglich und lassen sich komfortabel in gleichbleibenden Monatsraten begleichen.Mehr Informationen erhalten Sie bei unserem Finanzpartner der Health AG.
Wann wird bezahlt?
Noch offene Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an unsere Mitarbeiter und Ärzte, wir beantworten Ihre Fragen umgehend.
Sehr gerne können Sie uns auch telefonisch zu den Praxiszeiten erreichen:
- Berlin-Mitte
+49 30 - 311 74 74-73 - Lichtenrade
+49 30 – 76 76 603-73 - Karow
+49 30 – 86 32 451-73
Steuerliche Absetzbarkeit von kieferorthopädischen Behandlungen
Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten, die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.
Erfahren Sie hier mehr über die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.
Echter Service ADENTICS & Health AG
Bei Fragen ist der freundliche Patientenservice der Health AG Für Sie da!
Kontakt Health AG
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040 – 524 709 000
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Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
Mo. – Do. von 8 – 17 Uhr und
Fr. von 8 – 16 Uhr -
Login: www.meinpatientenportal.de
Das Patientenportal der Health AG bietet Ihnen folgende Funktionen:
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Gesamtbetrag direkt bezahlen
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Ratenzahlung online einrichten
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Download Quartalsabrechnungen – auch nachträglich
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Rechnungsduplikate
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Zahlungsaufschub aktivieren
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Zahlungsbestätigung anfordern
Die Vorteile für Sie sind:
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Bei der Health AG können Sie Ihre Rechnung zinsfrei, unbürokratisch und bequem in Raten zahlen.
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Der freundliche Patientenservice unseres Finanzdienstleisters ist bei Fragen gerne für Sie da.
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Sie können Ihre Anfragen auch jederzeit online im Patientenportal der Health AG stellen. Die Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit Ihrer Rechnung.
Erstattungsservice
Finden Sie mit der WaizmannTabelle die passende Zahnzusatzversicherung für sich und Ihre Kinder.
Über die untenstehenden Links gelangen Sie direkt zur WaizmannTabelle.
Was ist die WaizmannTabelle?
Die WaizmannTabelle ist ein unabhängiges Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen. Sie wurde 1995 von Hans Waizmann entwickelt, um Transparenz im Versicherungsdschungel zu schaffen.
Anhand des sogenannten WaizmannWerts bewertet die Tabelle über 200 Tarife objektiv nach ihrer durchschnittlichen Erstattungsleistung. Auch Einschränkungen und versteckte Kosten werden klar aufgezeigt.
Für Familien bietet der KFO-Wert eine wertvolle Orientierung bei kieferorthopädischen Leistungen für Kinder.
Gut zu wissen
Kieferorthopädische Kosten können steuerlich absetzbar sein
Was viele nicht wissen: Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
1. Welche Kosten zählen dazu?
Zum Beispiel Eigenanteile für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Medikamente, Therapien oder Fahrtkosten zu Behandlungsterminen.
2. Wann lohnt es sich?
Wenn die Kosten nicht vollständig von der Krankenkasse oder Versicherung übernommen werden und die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wird.
3. Wovon hängt die Grenze ab?
Die zumutbare Belastung richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Erst der Betrag oberhalb dieser Grenze kann steuerlich berücksichtigt werden.
Beispielrechnung & Tipps
Unser Tipp
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Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
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Tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung unter „außergewöhnliche Belastungen“ ein.
Beispielhafte Rechnung für eine Familie mit zwei Kindern:
Jahreseinkommen:
40.000 €
Behandlungskosten:
3.000 €
Zumutbare Belastung:
3 % = 1.200 €
Steuerlich absetzbarer Betrag:
3.000 € – 1.200 € = 1.800 €
Berechnung der zumutbaren Belastung
Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von Ihrem Einkommen sowie Ihrer familiären Situation ab. Sie wird als prozentualer Anteil Ihres Jahreseinkommens berechnet:
- Ohne Kinder: 5 %
- Mit 1–2 Kindern: 2 %
- Mit 3 oder mehr Kindern: 1 %
- Ohne Kinder: 6 %
- Mit 1–2 Kindern: 3 %
- Mit 3 oder mehr Kindern: 1 %
- Ohne Kinder: 7 %
- Mit 1–2 Kindern: 4 %
- Mit 3 oder mehr Kindern: 2 %
Hinweis: Erst der Teil Ihrer tatsächlichen Behandlungskosten, der über dieser Grenze liegt, kann steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit Behandlungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Medizinische Notwendigkeit
Eigenanteil
Zumutbare Belastung
Kosten wirken sich steuerlich erst aus, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Diese Grenze richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.



